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   VG Potsdam, 21.04.2020 - 11 K 2855/19   

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VG Potsdam, 21.04.2020 - 11 K 2855/19 (https://dejure.org/2020,15268)
VG Potsdam, Entscheidung vom 21.04.2020 - 11 K 2855/19 (https://dejure.org/2020,15268)
VG Potsdam, Entscheidung vom 21. April 2020 - 11 K 2855/19 (https://dejure.org/2020,15268)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Gerichtsterminaufhebung wegen Unvereinbarkeit mit den aktuell geltenden SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmen? ... - Corona-Virus

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.05.2018 - 4 B 1.15

    Unterschiedliche Besoldung von Richtern an gemeinsamen Obergerichten in Berlin

    Auszug aus VG Potsdam, 21.04.2020 - 11 K 2855/19
    Dass die Richter der gemeinsamen Fachobergerichte zugleich Richter der Länder Berlin und Brandenburg sind, kommt auch in den entsprechenden Ernennungsurkunden zum Ausdruck, mit denen die Richter sowohl in den Brandenburgischen als auch in den Berliner Landesdienst übernommen werden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30. Mai 2018 - OVG 4 B 1.15 -, juris Rn. 4).

    Eine solche Regelung im Staatsvertrag ist notwendig, weil und soweit bei Richtern, die im Dienst zweier Länder stehen, nur das für Richter geltende Recht des einen oder des anderen Bundeslandes anwendbar sein kann (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30. Mai 2018 - OVG 4 B 1.15 -, juris Rn. 20; VG Berlin, Urteil vom 20. November 2014 - 28 K 232.13 -, juris Rn. 15) oder das Binnenrecht der gemeinsamen Obergerichte ausgestaltet wird (vgl. Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, Beschluss vom 19. Dezember 2016 - 45/06 -, juris Rn. 32).

    Durch den Staatsvertrag wurde für eine Staatsgewalt - die Rechtsprechung - die Länderfusion weitgehend vorweggenommen (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30. Mai 2018 - OVG 4 B 1.15 -, juris Rn. 20; AbgH-Drs. 15/2828, S. 10).

    Ein darüber hinausgehendes, allgemeines "Fusionsprinzip" lässt sich dem Staatsvertrag nicht entnehmen (vgl. im Hinblick auf die Besoldung OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30. Mai 2018 - OVG 4 B 1.15 -, juris Rn. 25).

    Denn in diesem Fall kommt die Kollisionsregel des Art. 4 Abs. 1 Satz 1 FachogStV deshalb zum Tragen, weil die Besoldung der Richterinnen und Richter beider Länder nur nach einem Rechtsregime erfolgen kann und unterschiedliche Regelungen zur Besoldung sich ausschließen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30. Mai 2018 - OVG 4 B 1.15 -, juris Rn. 22).

    Knüpft eine Regelung - wie hier - an situationsgebundene Kriterien an und enthält zudem keine Differenzierungsmerkmale, die in der Nähe des Art. 3 Abs. 3 GG angesiedelt sind, steht dem Gesetzgeber ein größerer Spielraum zu (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Mai 2017 - BvL 10/11, 28/14 -, juris Rn. 96 f., OVG Berlin, 30. Mai 2018 - OVG 4 B 1.15 -, juris Rn. 21).

  • VG Potsdam, 09.10.2018 - 11 K 2658/14

    Entscheidungen zur Wahl des Brandenburgischen Richterwahlausschusses

    Auszug aus VG Potsdam, 21.04.2020 - 11 K 2855/19
    Der Beklagte verweist zur Begründung auf die Gründe des Beschlusses der Kammer vom 9. Oktober 2018 - VG 11 K 2658/14 -.

    a) In dem mit Schriftsatz des Prozessbevollmächtigten der Kläger vom 20. April 2020 am selben Tage per Telefax angebrachten Befangenheitsantrag gegen die Richterin am Verwaltungsgericht D... wird auf die Beteiligung der abgelehnten Richterin am Vorprozess VG 11 K 2658/14 verwiesen.

    Die Kammer hat in ihrem Beschluss vom 9. Oktober 2018 - VG 11 K 2658/14 - hierzu ausgeführt (Seiten 12 bis 17 des Entscheidungsabdrucks):.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.03.2020 - 4 L 1.20

    Wahlanfechtung; Richterwahlausschuss; Vorschlagslisten; richtige Verfahrensart;

    Auszug aus VG Potsdam, 21.04.2020 - 11 K 2855/19
    Auf die sofortige Beschwerde der Kläger hat das Oberverwaltungsgericht diesen Beschluss geändert und seinerseits Festlegungen zur Verfahrensart getroffen (Beschluss vom 5. März 2020 - OVG 4 L 1/20 -, aufgrund einer Anhörungsrüge der Kläger ergänzt durch weiteren Beschluss vom 15. April 2020 - OVG 4 RL 2/20 -).

    Die Klage ist als Klage eigener Art nach der VwGO statthaft; dies ergibt sich aus den Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts in dem zweitinstanzlichen Verfahrensartbeschluss vom 5. März 2020 - OVG 4 L 1/20 -, Seite 7 des Entscheidungsabdrucks; dieser Beschluss bindet die Kammer entsprechend den §§ 17 ff. des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) (zur Bindungswirkung von Verfahrensartbeschlüssen vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Juni 2019 - 5 P 2.18 - und vom 30. Januar 2013 - 6 P 5.12 -, jeweils zitiert nach juris).

  • BVerfG, 24.05.1995 - 2 BvF 1/92

    Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein

    Auszug aus VG Potsdam, 21.04.2020 - 11 K 2855/19
    Eine demokratische Legitimation von Beamten oder Richtern aus ihrer dienstlichen Stellung heraus, mag deren Tätigkeit auch - wie alles staatliche Handeln - ihren Ursprung in dem Wirken des Parlaments haben, kann keine ausreichende demokratische Legitimation vermitteln, um bestimmenden Einfluss auf Personalentscheidungen zu nehmen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 1995 - 2 BvF 1/92 -, juris Rn. 149; Böckenförde, Verfassungsfragen der Richterwahl, 2. Auflage 1998, Seite 78 f., 81 f.; Ehlers, Verfassungsrechtliche Fragen der Richterwahl, 1. Auflage 1998, Seite 53).
  • BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvL 7/74

    Verfassungsrechtliche Prüfung der niedersächsischen Vorschriften für die

    Auszug aus VG Potsdam, 21.04.2020 - 11 K 2855/19
    Mit der Wahl der Vorschlagslisten soll, ähnlich den Wahlen zu den im 3. Kapitel des Brandenburgischen Richtergesetz benannten Richtervertretungen die Autorität der Richter, die später im Richterwahlausschuss Verantwortung übernehmen können sollen, auf einen Vertrauenserweis der Richterschaft ihres Gerichtszweiges gegründet und mittelbar die Unabhängigkeit der Rechtspflege gestärkt werden (vgl. zu Präsidialräten BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 1975 - 2 BvL 7/74 -, juris Rn. 25 ff.; VG Berlin, Urteil vom 17. Mai 2017 - 7 K 423.16 -, juris Rn. 28; Stellungnahme des Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts vom 3. November 2014 zu einer Novelle der Brandenburgischen/Berliner Wahlordnung zum jeweiligen Richtergesetz).
  • VG Berlin, 17.05.2017 - 7 K 423.16

    Anfechtung der Wahl eines Präsidialrates des Kammergerichts durch Richter;

    Auszug aus VG Potsdam, 21.04.2020 - 11 K 2855/19
    Mit der Wahl der Vorschlagslisten soll, ähnlich den Wahlen zu den im 3. Kapitel des Brandenburgischen Richtergesetz benannten Richtervertretungen die Autorität der Richter, die später im Richterwahlausschuss Verantwortung übernehmen können sollen, auf einen Vertrauenserweis der Richterschaft ihres Gerichtszweiges gegründet und mittelbar die Unabhängigkeit der Rechtspflege gestärkt werden (vgl. zu Präsidialräten BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 1975 - 2 BvL 7/74 -, juris Rn. 25 ff.; VG Berlin, Urteil vom 17. Mai 2017 - 7 K 423.16 -, juris Rn. 28; Stellungnahme des Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts vom 3. November 2014 zu einer Novelle der Brandenburgischen/Berliner Wahlordnung zum jeweiligen Richtergesetz).
  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

    Auszug aus VG Potsdam, 21.04.2020 - 11 K 2855/19
    Der allgemeine Gleichheitssatz gebietet dem Gesetzgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 1953 - 1 BvR 147/52 -, juris Rn. 222).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.03.2020 - 11 S 12.20

    Eilantrag gegen Coronavirus-Verordnung Brandenburg vom 22. März 2020 erfolglos

    Auszug aus VG Potsdam, 21.04.2020 - 11 K 2855/19
    Hiermit ist sowohl die Teilnahme der Beteiligten ermöglicht als auch die Öffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen gewahrt (vgl. [zur vorherigen Fassung der Verordnung] OVG, Beschluss vom 23. März 2020 - OVG 11 S 12/20 -, juris, Rn. 12).
  • BVerwG, 27.06.2019 - 5 P 2.18

    Antragsbefugnis; Beruhen; Beschlussverfahren; Betriebsvereinbarung;

    Auszug aus VG Potsdam, 21.04.2020 - 11 K 2855/19
    Die Klage ist als Klage eigener Art nach der VwGO statthaft; dies ergibt sich aus den Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts in dem zweitinstanzlichen Verfahrensartbeschluss vom 5. März 2020 - OVG 4 L 1/20 -, Seite 7 des Entscheidungsabdrucks; dieser Beschluss bindet die Kammer entsprechend den §§ 17 ff. des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) (zur Bindungswirkung von Verfahrensartbeschlüssen vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Juni 2019 - 5 P 2.18 - und vom 30. Januar 2013 - 6 P 5.12 -, jeweils zitiert nach juris).
  • BVerwG, 30.01.2013 - 6 P 5.12

    Personalvertretungsrechtliches Beschlussverfahren; zulässige Verfahrensart;

    Auszug aus VG Potsdam, 21.04.2020 - 11 K 2855/19
    Die Klage ist als Klage eigener Art nach der VwGO statthaft; dies ergibt sich aus den Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts in dem zweitinstanzlichen Verfahrensartbeschluss vom 5. März 2020 - OVG 4 L 1/20 -, Seite 7 des Entscheidungsabdrucks; dieser Beschluss bindet die Kammer entsprechend den §§ 17 ff. des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) (zur Bindungswirkung von Verfahrensartbeschlüssen vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Juni 2019 - 5 P 2.18 - und vom 30. Januar 2013 - 6 P 5.12 -, jeweils zitiert nach juris).
  • VerfG Brandenburg, 10.05.2007 - VfGBbg 8/07

    Verfassungsbeschwerde: Widerruf eines Fördermittel-Bescheids zur Umsetzung eines

  • BVerwG, 28.05.2009 - 6 PB 11.09

    Anfechtung einer Personalratswahl; Reichweite der gerichtlichen Prüfung.

  • VG Berlin, 20.11.2014 - 28 K 232.13

    Richter an gemeinsamen Obergerichten in Berlin und Brandenburg dürfen

  • KAG Münster, 11.02.2016 - 14/15

    Eingruppierung; Zustimmungsersetzung; Eingruppierung und Stufenzuordnung bei

  • OVG Niedersachsen, 24.01.1994 - 18 L 101/93

    Anfechtung einer Wahl zu einem Lehrerpersonalrat; Wahlberechtigung teilweise an

  • BSG, 07.11.2017 - B 13 R 153/17 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

  • BVerfG, 27.11.2006 - 1 BvR 2719/06

    Anfechtbarkeit der Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch im Berufungsverfahren

  • OLG Zweibrücken, 17.03.2014 - 3 W 15/14

    Richterablehnung: Befangenheit wegen "grundloser" Verfahrensbeschleunigung

  • BFH, 02.12.2008 - VII B 122/08

    Entscheidung über einen rechtsmissbräuchlich gestellten Befangenheitsantrag -

  • BSG, 16.04.2018 - B 9 V 66/17 B

    Anerkennung einer posttraumatischen Belastungsstörung

  • VG Potsdam, 19.11.2019 - 11 K 4526/16

    Beförderung eines nicht erprobten Richters am Verwaltungsgericht zum

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